Hausordnung der Veranstaltungsflächen
der Bill Veranstaltungslogistik GmbH für die Veranstaltung „Winterstadl“ in Gießen in der Zeit vom 27.11.2009 bis 16.02..2010
I Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Haus- und Eislaufordnung
- Die Hausordnung gilt für folgende temporäre Einrichtung der Firma Bill Veranstaltungslogistik GmbH (im Folgenden „BV“ genannt). Zelt-Veranstaltungsflächen der Aktion „Winterstadl“ (WS“ genannt).
- Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der unter § 1 Abs. 1 genannten Veranstaltungsfläche der „BV“
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Eislaufordnung
- Die Hausordnung der „BV“ ist für die gesamte Veranstaltungsfläche des „WS“ verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Veranstaltungsgast die Hausordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte der „BV“ üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der „BV“ ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus dem „WS“ verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet
§ 3 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang/Internet (www.winterstadl-giessen.de) bekannt gegeben und sind Bestandteile der Hausordnung
- Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht keine Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Party bis 1 Wochen nach Veranstaltungsbeginn möglich. Die Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen. Erstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur an der Abendkasse möglich. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Ermäßigte Tickets und Tickets zu Sonderpreisen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
- Der Vorverkauf läuft in der Regel bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und richtet sich nach den Öffnungszeiten der Vorverkaufsstellen. Danach können Karten nur noch direkt vor Ort an der Abendkasse erworben werden.
- Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Tickets/Karten jederzeit vorzuzeigen.
- Beim Verlassen des „WS“ verliert die Karte ohne entsprechende Wiedereinlasskarte ihre Gültigkeit. Wiedereinlass ist nur in Verbindung der Wiedereinlasskarte und der gültigen Eintrittskarte möglich.
- Gutscheine können nur durch eine vorhergehende Reservierung im „WS“ eingelöst werden
§ 4 Allgemeine Verhaltensregeln
- Der Besuch der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „BV“ steht grundsätzlich jeder Person frei.
- Jeder Veranstaltungsgast muss im Besitz einer gültigen Zutritts berechtigung / Ticket sein.
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson (Erziehungsberechtigten) gestattet.
- Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nach 22 Uhr nur mit schriftlicher Vollmacht eines Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines Ausweisdokumentes gestattet.
- Generell gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren die Anwendung des Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476)
- Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluß berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die das „WS“ zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken nutzen wollen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne Anspruch auf eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt
- Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
- Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
- Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten und Gutscheinen des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der Veranstalter haftet nicht bei Missbrauch von Gutscheinen oder Eintrittskarten und ist zu keinem Ersatz verpflichtet
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden
II Haftungsbestimmungen
§ 5 Haftung im Schadensfall
- Die Gäste benutzen die unter § 1 Abs. 1 genannten Veranstaltungsfläche der „BV“ auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf Einstellplätzen der Möbelstadt Sommerlad abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
III Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 8 Haftung im Schadensfall
- Die Gäste benutzen die unter § 1 Abs. 1 genannten Veranstaltungs- und Eisbahnfläche der „BV“ auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf Einstellplätzen der Eisbahn abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
- Bei Verlust von Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
IV Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bill Veranstaltungslogistik GmbH für den Verkauf von Eintrittskarten, Speisen, Getränken und sonstigen Verkaufsartikeln in der jeweils gültigen Fassung.
Fassung: Oktober 2009
gez. Die Geschäftsleitung der Bill Veranstaltungslogistik GmbH
Wetzlar-Naunheim
Bill Veranstaltungslogistik GmbH